Umweltausschuss
Kommunale Umweltschutzpolitik sichert die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen und ist bestrebt, dieses Ziel im Einklang mit der Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen der Menschen zu verwirklichen. In diesem Sinne widmet sich die Umweltschutzpolitik nicht nur den "klassischen" Arbeitsfeldern wie Natur- und Landschaftsschutz, sondern präsentiert sich als kommunale Querschnittsaufgabe.
Im einzelnen berät bzw. entscheidet der Umweltausschuss u.a. in folgenden Angelegenheiten: Altlastenbeseitigung, Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftkonzeptes, Anordnung und Durchführung sowie Ergebnisbewertung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, Maßnahmen der Stadtentwicklungsplanung, Maßnahmen in den Bereichen Hoch-, Tief- und Wasserbau, Aufstellung und Änderung von Landschaftsplänen.