Schul- und Sportausschuss
Die inhaltliche Ausrichtung der Schulen obliegt bekanntermaßen dem Land, d.h. Lehrpläne usw. werden vom zuständigen Landesministerium für Nordrhein-Westfalen einheitlich für alle Schulen des jeweiligen Schultyps erlassen. Die Hauptaufgabe der städtischen Schulpolitik liegt im Bau und Ausstattung der jeweiligen Schulen in unserer Stadt. Auch die Ausstattung der städtischen Sportanlagen gehört zum Aufgabenbereich dieses Ausschusses. Des weiteren ist der Ausschuss auch für die Sportförderung und die Bewilligung von Zuschüssen an die Sportvereine im Bereich des Breiten-, Leistungs- und Spitzensport zuständig.
Beispielhafte Aufgabenfelder: Die Ausstattung der städtischen Sportstätten, Bewilligung von Zuschüssen und Beihilfen an die Sportvereine, Auszeichnungen und Ehrungen im sportlichen Bereich, Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Schulleiterstellen, Ausstattungen der städtischen Schulen, Bildung von Schulbezirken.