Rechnungsprüfungsausschuss
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich direkt aus dem Paragraphen 101 der Gemeindeordnung und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hamm. D.h., dass der Rechnungsprüfungsausschuss grundsätzlich die Jahresrechnung mit allen Büchern und Belegen auf die Einhaltung des Haushaltsansatzes prüfen muss. Weiterhin muss er feststellen, ob die Einnahmen und Ausgaben in ihrer Höhe und ihrer Zweckbestimmung nach sich im Rahmen der Haushaltsansätze halten und ob hier nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.