Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Der Beschwerdeausschuss erledigt Anregungen und Beschwerden, die an den Rat der Stadt Hamm gerichtet sind, soweit nicht eine Bezirksvertretung zuständig ist.
Er prüft die Anträge, hört den Beschwerdeführer an und erkundigt sich gegebenenfalls auch direkt am Ort des Beschwerdegrundes.
Der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses kann jederzeit bei der Verwaltung Auskunft und Akteneinsicht verlangen.
Ziel des Ausschusses ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Entscheidungen noch einmal überprüfen zu lassen, soweit dies rechtlich möglich ist.